Situation 1: Karador, Geisterhäuptling ist euer Commander und ihr wollt ihn nun bereits das zweite mal in dieser Partie aus der Commander Zone wirken. Dafür müsstet ihr die “Commander Steuer” bezahlen und zwei beliebige Mana mehr bezahlen. In eurem Friedhof befinden sich insgesamt sieben Kreaturenkarten, was das Wirken eures Karadors um sieben beliebige Mana günstiger macht. In welcher Reihenfolge werden die Kostenerhöhungen und die Kostenreduktionen angewendet und wie viel Mana müsst ihr am Ende bezahlen, um Karador zu wirken?
In diesem Beispiel ist es tatsächlich relevant, in welcher Reihenfolge die Kosten beeinflusst werden. Würden zuerst die Manakosten um sieben beliebige Mana reduziert werden, so würden als Kosten erstmal (W),(B) und (G) übrig bleiben und danach würde die “Commander Steuer” die Kosten um zwei beliebige Mana erhöhen. So müssten insgesamt fünf Mana bezahlt werden, um Karador zu wirken.Aber bei Beeinflussung der Manakosten, werden zuerst alle Kostenerhöhungen angewandt, danach alle Kostenreduktionen und als letztes alle Effekte, die die Manakosten auf einen gewissen Wert setzen.
Dementsprechend wird Karador erst mal um zwei beliebige Mana teurer und anschließend um sieben beliebige Mana günstiger. So mit kostet es euch ein weißes, ein schwarzes und ein grünes Mana, um ihn zu wirken.
Situation 2: Ihr kontrolliert ein Tobendes Ferocidon. Eure Gegnerin spielt ein Vraskas Verachtung auf euer Ferocidon. Eure Gegnerin erhöht danach ihren Lebenspunktestand um zwei Lebenspunkte, weil sie der Meinung ist, durch Vraskas Verachtung zwei Lebenspunkte zu erhalten. Hat sie recht?
Wie jeder Zauberspruch wird auch Vraskas Verachtung in der Reihenfolge verrechnet, in der dessen Anweisungen auf der Karte angegeben sind. In diesem Fall wird das Ferocidon als erstes ins Exil geschickt. Danach erhält eure Gegnerin zwei Lebenspunkte hinzu. Da euer Ferocidon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Spiel ist, hat dessen Fähigkeit, dass Spieler keine Lebenspunkte dazuerhalten können, keinen Einfluss mehr.
Redaktionelle Bearbeitung: Beate Mußhoff