IPG 4. Unsportliches Verhalten

4.1. Unsportliches Verhalten — Geringfügige Unsportlichkeit 4.5. Unsportliches Verhalten — Aggressives Verhalten
4.2. Unsportliches Verhalten — Grobe Unsportlichkeit 4.6. Unsportliches Verhalten — Diebstahl von Turniermaterial
4.3. Unsportliches Verhalten — Unzulässiges Bestimmen eines Gewinners 4.7. Unsportliches Verhalten — Zeitspiel
4.4. Unsportliches Verhalten — Bestechung und Wetten 4.8. Unsportliches Verhalten — Betrug

Unsportliches Verhalten ist störendes Verhalten, dass die Sicherheit, den Wettbewerbsgedanken, die Freude oder die Integrität eines Turniers auf deutlich negative Weise beeinflusst.

Unsportliches Verhalten ist nicht gleichzusetzen mit fehlendem Sportsgeist. Es gibt einen große Grauzone an “wettbewerbsorientiertem” Verhalten, dass sicherlich weder “nett” noch “sportlich” ist, aber dennoch nicht die Kriterien für “unsportlich” erfüllt.

Der Head Judge hat die letzte Entscheidung darüber, was als unsportliches Verhalten zählt.

Die Judges sollten den Spieler darüber aufklären, auf welche Weise sein Verhalten störend wirkt. Vom Spieler wird erwartet, dass er sein Verhalten umgehend korrigiert. Auch wenn es wichtig ist sicherzustellen, dass ein Spieler die Schwere seines Vergehens versteht, sollten die Judges immer zuerst die Situation beruhigen und erst im Anschluss daran den Verstoß erklären und den Penalty vergeben.